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Kastrationspflicht für Freigänger Katzen in Essen

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Kastrationspflicht in Essen für freilebenden Katzen Ab dem 15.04.2016 ist es soweit, die Stadt Essen hat in einer Verordnung zum “Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Essen” entschieden, dass alle Freigänger-Katzen kastriert und registriert werden müssen. Katzen und Kater dürfen ohne Kastration keinen freien Auslauf mehr haben. Es soll eine unkontrollierte Vermehrung der freilebenden Katzen entgegengewirkt werden. Wenn eine nichtkastrierte Freigänger-Katze gefunden wird, fordert die Stadt Essen den Besitzer auf, diese kastrieren zu lassen. Erst nach einer schriftlichen Bestätigung der Tierarztpraxis dürfen Katze oder Kater wieder als Freigänger umherlaufen. Bei dem öffentlichen Register werden das Geschlecht, die Nummer der Tätowierung oder die Mikrochipnummer sowie der Name und die Anschrift der Haltungsperson erfasst. Darüber hinaus können Angaben zur Fortpflanzungsfähigkeit sowie als Identifikationsmerkmale der Katze dienende Kennzeichnungen, z.B. die Fellfarbe oder –zeichnung, gemacht werden. Zu dem Zweck der Unfruchtbarmachung darf die freilebende Katze auch von der Stadt Essen (oder  einen Beauftragten) in Obhut genommen werden. Alle Kosten trägt der Halter. Es kommt aber noch dicker, nämlich wenn eine Freigängerkatze nicht kastriert, eindeutig und dauerhaft durch Mikrochip oder Ohrtätovierung kennzeichnet und diese nicht registrieren lässt, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- Euro geahndet werden. Der Tierschutzverein Essen bietet Besitzern von Freigängern noch bis [...]

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